Hauptuntersuchung
SCHADSTOFFPLAKETTEN
Änderungsabnahmen
Wir führen im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und Anlage VIII inklusive UMA Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (ehemals AU) für Sie durch. Wir prüfen nicht nur in der eigenen Prüfstelle, sondern auch in verschiedenen Werkstätten und Autohäusern in der Umgebung.
Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzt sich das Ingenieurbüro Kaellner durch eine kompetente Kfz-Hauptuntersuchung für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringt bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
Im Zusammenhang mit der Fahrzeuguntersuchung prüfen wir
• Sicherheitsprüfung (SP)
• Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im
Personenverkehr BOKraft)
• Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Ein Befahren der Umweltzone ohne gültige Plakette kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Schadstoffplaketten erhalten Sie auch bei uns!
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und –änderungen begutachten unsere Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach $19(3)StVZO. Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab. Unbedingt sollten Sie beim Erwerb von Teilen darauf achten, daß ein gültiges Prüfzeugnis für das Bauteil vorhanden ist. Das Fahrzeug, an dem der Umbau stattfinden soll, muß exakt im Verwendungsbereich des Prüfzeunisses aufgeführt sein.
Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt. .
Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungs-bescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.
Kontakt
Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Entgegen der Aussage mancher Versicherer ist es Ihr Recht einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.
Wir erstellen für Sie ein Schaden- bzw. Unfallgutachten und unterstützen Sie bei der Schadenbearbeitung.
Als Schadengutachten bezeichnet man Beweissicherungsgutachten verunfallter Kraft-fahrzeuge zur Feststellung des Schadenumfanges und der Schadenhöhe. Neben dem Nachweis der unfallbedingten Reparaturkosten enthalten diese Gutachten Angaben über den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall, die Reparaturdauer, die Dauer einer evtl. Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges (Mietwagen), die Wertminderung sowie über den Wert des Fahrzeuges im verunfallten Zustand (Restwert).
Es wird unterschieden zwischen Schadengutachten nach unterschiedlichen Versicherungsbedingungen
• Gutachten über Haftlichtschäden (Fremdverschulden)
• Gutachten über Vollkaskoschäden / nur in Absprache mit der KFZ-Versicherung (Eigenverschulden)
• Gutachten über Teilkaskoschäden / nur in Absprache mit der KFZ-Versicherung (Diebstahl, Feuer, Wild, Glasbruchschäden)
Ein Schadengutachten enthält immer alle wichtigen Kenndaten des Fahrzeuges, alle Wertangaben, eine detaillierte Schadenkalkulation sowie Fotos des beschädigten Objektes.
Die Bewertung von Fahrzeugen findet überwiegend im Geschäftsbereich Anwendung, wenn ein Fahrzeug verkauft oder angekauft werden soll. Hierbei bekommt sowohl der Käufer als auch der Verkäufer, orientiert am Zustand des Fahrzeuges, eine objektive Wertangabe die einem Geschäftsvorgang zugrunde gelegt werden kann. Die Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen kann als Rechtsgrundlage für die Abwicklung aller Geschäftsvorgänge angesehen werden.
Derartige Gutachten werden in Verbindung mit angestrebten Wandlungen von Kaufverträgen erstellt. Der Sachverständige kann unterscheiden, ob erhebliche technische Mängel am Fahrzeug geltend gemacht werden können oder ob Abweichungen von der Qualitätsnorm des entsprechenden Fahrzeugherstellers vorhanden sind.
Gutachten zur Mängelfeststellung werden auch von der Polizei und/oder der Zulassungsbehörde verlangt, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob das Kraftfahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht oder ob Mängel vorliegen, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen, gemäß §5 FZU.
Wird ein Fahrzeug durch einen Unfall schwer beschädigt oder die Betriebserlaubnis ist durch nicht zulässige Veränderungen am Fahrzeug erloschen, so ist ein Gutachten gemäß §5 FZV erforderlich. Nach der erfolgten Mängelbeseitigung ist dieses Gutachten der Verwaltungsbehörde für eine Wiederzulassung vorzulegen.
Diese gewinnen im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung zunehmend an Bedeutung. Durch spezielle Untersuchungen des Gurtes sind von technischer Seite Feststellungen dahingehend möglich, ob der Sicherheitsgurt zum Unfallzeitpunkt angelegt war oder nicht.
Albert-Vater-Straße 42
HAUPTUNTERSUCHUNG (HU) - PLAKETTE FÄLLIG?
Wir führen im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und Anlage VIII inklusive UMA Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (ehemals AU) für Sie durch. Wir prüfen nicht nur in der eigenen Prüfstelle, sondern auch in verschiedenen Werkstätten und Autohäusern in der Umgebung.
Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzt sich das Ingenieurbüro Kaellner durch eine kompetente Kfz-Hauptuntersuchung für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringt bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
Im Zusammenhang mit der Fahrzeuguntersuchung prüfen wir:
• Sicherheitsprüfung (SP)
• Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft)
• Unfallverhütungsvorschriften (UVV)